Erfahren Sie, wie der Immobilienwert im Falle einer Schenkung in Deutschland für das Finanzamt korrekt festgestellt wird, um die Schenkungsteuer zu berechnen.
Wie Wird Der Immobilienwert Bei Schenkung Ermittelt
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Immobilienwert bei Schenkung So wird er ermittelt
Wie wird der Immobilienwert bei einer Schenkung ermittelt? Verfahren, Faktoren & Tipps zur steuerlichen Bewertung bei Schenkung von Immobilien.
WIE IMMOBILIENWERT
Max Daniel Vieira
11/19/2025
Der Maßgebliche Wert und der Zeitpunkt der Schenkung
Ähnlich wie bei der Erbschaft muss auch bei einer Schenkung der Immobilienwert zum Stichtag der Schenkung ermittelt werden, um die Höhe der anfallenden Schenkungsteuer korrekt festzulegen ($7 ErbStG i.V.m. $9 BewG). Das Finanzamt verlangt hierfür die Feststellung des sogenannten gemeinen Werts (Verkehrswert), der als Bemessungsgrundlage dient. Relevant ist der Zeitpunkt der Übergabe und nicht der Zeitpunkt des Schenkungsvertrags. Eine präzise Bewertung ist essenziell, da ein zu hoch angesetzter Wert zu einer unnötig hohen Steuerlast führt. Hierbei kommen dieselben standardisierten Verfahren zur Anwendung wie bei der Erbschaft. Der Beschenkte muss den Wert nachweisen, wobei Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad die Steuerlast mindern können.






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Die Bewertungsverfahren des Finanzamtes
Zur Ermittlung des Immobilienwerts bei Schenkung nutzt das Finanzamt primär die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren aus dem Bewertungsgesetz (BewG), um eine objektive Steuerbasis zu schaffen. Bei selbst genutzten oder vermieteten Wohnimmobilien greift das Finanzamt auf das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren zurück. Diese Verfahren liefern jedoch oft pauschale Werte, die den individuellen Zustand der Immobilie (z.B. Mängel oder Modernisierungsbedarf) nicht ausreichend berücksichtigen.
Vergleichswertverfahren: Verwendet offizielle Kaufpreissammlungen für ähnliche Immobilien.
Ertragswertverfahren: Konzentriert sich auf die nachhaltige Ertragskraft der Immobilie.
Da die vereinfachte Berechnung des Finanzamtes tendenziell zu überhöhten Werten führen kann, ist es ratsam, den tatsächlichen Marktwert vorab zu kennen. Valuora bietet hier eine schnelle und kostenlose Online Schätzung auf Basis aktueller Marktdaten, die Ihnen eine wertvolle Orientierungsgrundlage bietet, bevor Sie steuerliche Entscheidungen treffen.


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So weisen Sie einen niedrigeren Immobilienwert nach
Wenn die steuerliche Bewertung des Finanzamtes den Immobilienwert bei Schenkung zu hoch ansetzt, haben Sie als Beschenkter das Recht, einen niedrigeren, realistischen Marktwert nachzuweisen ($198 BewG). Dies ist der sogenannte Gegenbeweis. Er kann durch ein offizielles Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen erbracht werden. Alternativ bietet eine detaillierte Marktanalyse oder eine KI-gestützte Online-Bewertung wie die von Valuora eine erste fundierte Argumentationshilfe, um die Notwendigkeit eines teuren Gutachtens abzuwägen.
Marktanalyse nutzen: Dient als Argumentationsgrundlage gegenüber dem Finanzamt.
Gutachten einholen: Bei signifikant hohem Steuerwert ist ein anerkanntes Gutachten oft unerlässlich.
Der Nachweis muss stichhaltig und objektiv sein und alle wertmindernden Faktoren (z.B. Reparaturstau, Wohnrecht oder Nießbrauch) detailliert darlegen, die die Finanzamt Berechnung nicht erfasst hat. Handeln Sie strategisch, um Ihre Schenkungsteuer zu optimieren.
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Häufig gestellte Fragen
Ist der Notarvertragswert auch der Wert für die Schenkungsteuer?
Nein, maßgeblich ist der vom Finanzamt ermittelte gemeine Wert (Verkehrswert) der Immobilie, nicht der im Vertrag genannte Preis.
Was passiert, wenn ich den Wert für die Schenkung selbst schätze?
Das Finanzamt nutzt die gesetzlichen Verfahren; Ihre Schätzung wird nur akzeptiert, wenn sie den niedrigeren Wert belegt und fundiert ist.
Mindert ein eingetragenes Nießbrauchsrecht den Immobilienwert bei Schenkung?
Ja, ein eingetragenes Nießbrauchsrecht mindert den steuerlichen Wert der Immobilie für die Schenkungsteuer.


Ihr Zuhause ist einzigartig sein Wert auch.
Valuora fungiert als eine technologische Plattform für Immobilienbewertung, die auf künstlicher Intelligenz und von Dritten bereitgestellten Marktdaten basiert. Die erzeugten Informationen bieten eine unverbindliche Schätzung des Immobilienwerts, die auf ersten automatisierten Analysen beruht. In keinem Fall stellen die bereitgestellten Ergebnisse eine offizielle Bewertung dar, noch dürfen sie als finanzielle, rechtliche oder immobilienbezogene Beratung ausgelegt werden, und sie begründen keinerlei vertragliche Beziehung mit dieser Plattform. Die erhaltene Bewertung dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt keine offizielle Wertermittlung, die von einem zertifizierten Gutachter durchgeführt wird. Valuora übernimmt keinerlei Verantwortung in Bezug auf die Genauigkeit, Gültigkeit oder Anwendbarkeit der präsentierten Schätzung. Valuora tritt nicht als Vertragspartei in einer rechtlichen Beziehung zwischen dem Nutzer und Dritten auf und führt keinerlei Tätigkeiten in Form von Vertretung, Vermittlung oder individueller Beratung aus. Jede Entscheidung im Zusammenhang mit der Beauftragung, dem Verkauf oder der Verwaltung der Immobilie liegt ausschließlich beim Nutzer, der sicherstellen muss, die einschlägigen Bedingungen der zuständigen Stellen oder Einrichtungen zu prüfen und zu akzeptieren, bevor er einen Vertrag abschließt. Die Verfügbarkeit, Genauigkeit und Aktualität der angezeigten Daten können variieren, und die Aufnahme von Informationen in die Plattform impliziert keine Verbindung oder Überprüfung seitens Valuora hinsichtlich der von Dritten angebotenen Bedingungen. Valuora übernimmt keinerlei direkte oder indirekte Haftung für Ergebnisse, Entscheidungen oder Konsequenzen, die sich aus der Nutzung der auf dieser Website bereitgestellten Schätzungen ergeben. Für weitere Informationen über die Funktionsweise der Plattform sowie über geltende Rechte und Pflichten empfehlen wir Ihnen, unsere Datenschutzrichtlinie zu konsultieren.
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