Wer trägt die Maklerkosten, wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten? Verstehen Sie die aktuelle Rechtslage in Deutschland und optimieren Sie Ihren Verkaufsprozess ohne böse Überraschungen.
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ICH MÖCHTE MEIN HAUS VERKAUFEN
Max Daniel Vieira
11/27/2025
Haus Verkaufen: Wie teilen sich die Kosten für den Immobilienmakler?
Wenn Sie entschlossen sind, Ihr Haus zu verkaufen, ist die Frage nach den Maklergebühren zentral. Seit der Gesetzesreform von 2020 gilt in Deutschland das Prinzip der geteilten Maklerprovision für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Das bedeutet, dass die Kosten in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt werden müssen. Diese Regelung sorgt für mehr Fairness und Transparenz im Verkaufsprozess. Es ist nicht mehr zulässig, dem Käufer die gesamten Kosten aufzuerlegen, wenn dieser ein Verbraucher ist. Eine Abweichung von der hälftigen Teilung ist nur möglich, wenn die Partei, die weniger zahlt, nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Provision trägt. Dies schafft eine klare Basis für die Verhandlungen und die Vertragsgestaltung.






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Ich möchte mein Haus verkaufen: Verhandlungsspielraum bei der Maklerprovision
Auch wenn die gesetzliche Regelung eine hälftige Teilung vorsieht, gibt es bei der Höhe der Provision selbst Verhandlungsspielraum. Die Provisionssätze sind regional unterschiedlich und nicht gesetzlich fixiert. Ein guter Makler wird seine Dienstleistung durch eine präzise und fundierte Wertermittlung rechtfertigen, die Sie vor dem Verkauf benötigen.
Transparenz schaffen: Klären Sie die Provisionshöhe vorab schriftlich im Maklervertrag.
Marktwert kennen: Nutzen Sie Tools wie Valuora, um den realen Wert Ihrer Immobilie zu kennen, bevor Sie mit dem Makler verhandeln.
Dies gibt Ihnen eine starke Basis, um die Maklerkosten in einem angemessenen Rahmen zu halten. Die genaue Kenntnis des Marktwertes ist dabei ein unschätzbarer Vorteil, den Sie dank moderner KI-basierter Bewertungsplattformen heute schnell und unkompliziert erhalten.


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Kostenfallen vermeiden, wenn ich mein Haus verkaufen möchte
Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung einer transparenten Kommunikation bezüglich der Maklerkosten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Frage "wer bezahlt den Immobilienmakler" ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine Vertrauensfrage. Der Makler muss sich an die gesetzlichen Regeln halten, insbesondere an die Regelung, dass er seine Provision erst vom Verkäufer fordern darf, wenn der Käufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat.
Zahlungsnachweis: Der Makler muss die Zahlung des Käufers belegen, bevor er seine eigene Provision einfordert.
Doppelprovision ausschließen: Die Vereinbarung über die Provisionshöhe zwischen Makler und Verkäufer muss erfolgen, bevor der Makler den Käufer vermittelt.
Marktwert als Sicherheit: Eine fundierte Online Bewertung schützt Sie vor Verkaufsdruck und unrealistischen Forderungen.
Dies bietet Ihnen als Verkäufer eine gewisse Sicherheit und schließt unfaire Provisionsmodelle aus. Die Nutzung eines digitalen Bewertungsservices wie Valuora hilft Ihnen im Vorfeld, realistisch einzuschätzen, welche Verkaufserlöse Sie erwarten können abzüglich der geteilten Immobilienmaklerkosten.
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Häufig gestellte Fragen
Muss der Verkäufer immer die Hälfte der Maklerprovision zahlen?
Ja, die Provision wird in der Regel hälftig geteilt. Der Verkäufer muss mindestens 50 % der Gesamtprovision tragen, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Gilt die hälftige Teilung der Maklerprovision auch bei Gewerbeimmobilien?
Nein, die gesetzliche Neuregelung zur Provisionsteilung gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Wann ist die Maklerprovision für den Verkäufer fällig?
Die Provision ist fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde und die Provision des Käufers gezahlt oder fällig ist.


Ihr Zuhause ist einzigartig sein Wert auch.
Valuora fungiert als eine technologische Plattform für Immobilienbewertung, die auf künstlicher Intelligenz und von Dritten bereitgestellten Marktdaten basiert. Die erzeugten Informationen bieten eine unverbindliche Schätzung des Immobilienwerts, die auf ersten automatisierten Analysen beruht. In keinem Fall stellen die bereitgestellten Ergebnisse eine offizielle Bewertung dar, noch dürfen sie als finanzielle, rechtliche oder immobilienbezogene Beratung ausgelegt werden, und sie begründen keinerlei vertragliche Beziehung mit dieser Plattform. Die erhaltene Bewertung dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt keine offizielle Wertermittlung, die von einem zertifizierten Gutachter durchgeführt wird. Valuora übernimmt keinerlei Verantwortung in Bezug auf die Genauigkeit, Gültigkeit oder Anwendbarkeit der präsentierten Schätzung. Valuora tritt nicht als Vertragspartei in einer rechtlichen Beziehung zwischen dem Nutzer und Dritten auf und führt keinerlei Tätigkeiten in Form von Vertretung, Vermittlung oder individueller Beratung aus. Jede Entscheidung im Zusammenhang mit der Beauftragung, dem Verkauf oder der Verwaltung der Immobilie liegt ausschließlich beim Nutzer, der sicherstellen muss, die einschlägigen Bedingungen der zuständigen Stellen oder Einrichtungen zu prüfen und zu akzeptieren, bevor er einen Vertrag abschließt. Die Verfügbarkeit, Genauigkeit und Aktualität der angezeigten Daten können variieren, und die Aufnahme von Informationen in die Plattform impliziert keine Verbindung oder Überprüfung seitens Valuora hinsichtlich der von Dritten angebotenen Bedingungen. Valuora übernimmt keinerlei direkte oder indirekte Haftung für Ergebnisse, Entscheidungen oder Konsequenzen, die sich aus der Nutzung der auf dieser Website bereitgestellten Schätzungen ergeben. Für weitere Informationen über die Funktionsweise der Plattform sowie über geltende Rechte und Pflichten empfehlen wir Ihnen, unsere Datenschutzrichtlinie zu konsultieren.
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