Erfahren Sie, welche Steuern beim Haus verkaufen relevant sind. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Steuerlast berechnen und legal minimieren können, um Ihren Gewinn zu maximieren.

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Max Daniel Vieira

11/26/2025

Die Hauptsteuer beim Haus verkaufen: Spekulationssteuer

Die wichtigste Steuer, die Sie beim Haus verkaufen Steuern berechnen müssen, ist die Spekulationssteuer, oft auch als Gewinnsteuer bezeichnet. Diese Steuer fällt nur dann an, wenn Sie die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren verkaufen. Die Besteuerung zielt auf den Gewinn ab, den Sie durch den Verkauf erzielen, wobei sie nicht pauschal ist, sondern sich nach Ihrem individuellen Einkommensteuersatz richtet. Der Zeitraum zwischen dem notariellen Kaufvertrag und dem notariellen Verkaufsvertrag ist dabei entscheidend für die 10 Jahres Frist. Der Verkaufsgewinn wird Ihrem persönlichen Jahreseinkommen zugerechnet und entsprechend Ihrem persönlichen Steuersatz (der bis zu 45 % betragen kann) versteuert. Es ist daher essentiell, den Verkaufsgewinn korrekt zu ermitteln. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und den Anschaffungskosten, abzüglich aller abzugsfähigen Kosten. Wir von Valuora empfehlen, mit einer kostenlosen Marktwertanalyse zu starten, um eine realistische Basis für Ihre Kalkulation zu haben.

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Steuerfreiheit: So umgehen Sie die Steuern beim Haus verkaufen

Glücklicherweise müssen Sie nicht immer die vollen Steuern beim Haus verkaufen berechnen oder zahlen. Der Gesetzgeber sieht eine wichtige Ausnahme vor: die Eigennutzung der Immobilie.

  • Drei Jahres Frist der Eigennutzung: Die Spekulationssteuer entfällt, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren (insgesamt also drei Kalenderjahre, auch wenn die Nutzung nicht die vollen 36 Monate beträgt) ausschließlich selbst bewohnt haben.

  • Weitere Ausnahmen: Eine weitere Befreiung besteht, wenn Sie die Immobilie veräußern, weil Sie in einer finanziellen Notlage sind. Dies sind jedoch seltene Ausnahmen, die durch das Finanzamt streng geprüft werden.

Die Befreiung durch Eigennutzung ist der Königsweg zur Steuerfreiheit für private Verkäufer. Dies schafft finanzielle Klarheit und ermöglicht es Ihnen, den vollen Gewinn zu behalten. Prüfen Sie daher unbedingt die Nutzungsdauer Ihrer Immobilie, bevor Sie den Verkaufsprozess starten.

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Berechnungsgrundlage: So reduzieren Sie die Steuern

Um die Steuern beim Haus verkaufen so gering wie möglich zu berechnen, müssen Sie den steuerpflichtigen Gewinn effektiv reduzieren. Die Berechnung basiert auf einer einfachen Formel, bei der alle Kosten abgezogen werden dürfen, die im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf stehen.

  • Abzug der Anschaffungskosten: Dazu zählen der ursprüngliche Kaufpreis der Immobilie sowie die dazugehörigen Kaufnebenkosten (Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer).

  • Geltendmachung von Verkaufsnebenkosten: Auch Kosten, die beim aktuellen Verkauf entstehen – wie Maklerprovisionen, Notarkosten für den Verkaufsvertrag und Kosten für Inserate oder Gutachten – mindern den zu versteuernden Gewinn.

  • Berücksichtigung von werterhöhenden Maßnahmen: Wichtig sind auch Werbungskosten für werterhöhende Modernisierungen (z. B. Dachsanierung oder neue Heizungsanlage), die Sie zwischen Kauf und Verkauf getätigt haben.

Es ist entscheidend, alle Belege lückenlos zu sammeln, da das Finanzamt diese Kosten nur bei Nachweis anerkennt. Eine professionelle Wertermittlung von Valuora kann Ihnen dabei helfen, einen realistischen Verkaufspreis anzusetzen, der die Steuerlast bereits berücksichtigt.

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Häufig gestellte Fragen

Fällt die Grunderwerbsteuer beim Haus verkaufen erneut an?

Nein, die Grunderwerbsteuer zahlt in Deutschland der Käufer der Immobilie.

Kann ich die Spekulationssteuer vermeiden, wenn ich vermietet habe?

Nein, bei vermieteten Objekten ist die 10 Jahres Frist zwingend einzuhalten, um die Steuern zu vermeiden.

Mindern Renovierungskosten immer die Steuern beim Haus verkaufen?

Nur werterhöhende Modernisierungen (keine reinen Reparaturen) können zur Reduzierung des steuerpflichtigen Gewinns angerechnet werden.

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