Leitfaden für den Verkauf einer geerbten Immobilie. Erfahren Sie alles über Erbschein, Spekulationssteuer und die optimale Wertermittlung.
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Max Daniel Vieira
11/27/2025
Die rechtlichen Grundlagen: Erbschein und Grundbuchberichtigung
Der Verkauf einer geerbten Immobilie beginnt mit der Klärung der Eigentumsverhältnisse. Um handlungsfähig zu sein, benötigen Sie zunächst einen Erbschein, es sei denn, Sie können sich durch ein notarielles Testament als Erbe ausweisen. Nach Erhalt des Erbscheins muss die Grundbuchberichtigung erfolgen. Sie haben hierfür in der Regel zwei Jahre Zeit, um die Umschreibung auf Ihren Namen (oder die Namen der Erbengemeinschaft) kostenfrei vorzunehmen. Die Immobilie kann nur dann rechtssicher verkauft und übertragen werden, wenn die neuen Eigentümer korrekt im Grundbuch eingetragen sind. Bei einer Erbengemeinschaft gilt: Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen und den Kaufvertrag beim Notar gemeinsam unterzeichnen.






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Steuern beim Verkauf: Die Spekulationsfrist als Knackpunkt
Beim Verkauf eines geerbten Hauses fallen zwei Arten von Steuern an: die bereits beglichene Erbschaftsteuer (die nichts mit dem Verkauf zu tun hat) und die potenziell anfallende Spekulationssteuer. Die Spekulationsfrist beträgt in Deutschland zehn Jahre ab dem ursprünglichen Kaufdatum der Immobilie durch den Erblasser. Diese Frist wird nicht durch den Erbfall unterbrochen. Der Verkauf ist steuerfrei, wenn:
Die 10 Jahres Frist seit dem Kauf durch den Erblasser abgelaufen ist.
Eigennutzung: Der Erblasser oder Sie als Erbe die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden unmittelbar vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst zu Wohnzwecken genutzt haben.
Prüfen Sie diesen Punkt sorgfältig, da die Spekulationssteuer bei Nichteinhaltung sehr hoch sein kann.


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Den realen Marktwert bestimmen und emotional richtig verkaufen
Ein geerbtes Haus verkaufen ist oft auch eine emotionale Herausforderung. Es ist entscheidend, den Marktwert objektiv und realistisch zu bestimmen, insbesondere wenn mehrere Erben an dem Verkauf beteiligt sind, um eine gerechte Aufteilung des Erlöses zu gewährleisten. Hierbei sollten emotionale Anhaftungen keine Rolle spielen.
Objektive Wertermittlung: Nutzen Sie eine professionelle Online Bewertung, die aktuelle Vergleichswerte, den Zustand und die Lage analysiert, um den optimalen Preis zu erzielen.
Vorbereitung: Stellen Sie alle Dokumente (Baupläne, Energieausweis etc.) zusammen. Gerade bei älteren Immobilien fehlen diese oft und müssen neu beantragt werden.
Mit einer kostenlosen Marktwertanalyse durch Valuora erhalten Sie schnell eine neutrale Basis für die Verkaufsverhandlungen. Dies minimiert das Risiko von Verlusten und beschleunigt den gesamten Verkaufsprozess für die Erbengemeinschaft.
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Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich die Grundbuchberichtigung beantragen?
Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Berichtigung beim Grundbuchamt kostenfrei. Danach fallen Gebühren an.
Was passiert, wenn die Erbengemeinschaft sich nicht einigen kann?
Im schlimmsten Fall kann es zur Teilungsversteigerung kommen, die meist einen deutlich niedrigeren Verkaufserlös erzielt als ein freier Verkauf.
Kann ich die Erbschaftsteuer vom Verkaufserlös abziehen?
Nein. Die Erbschaftsteuer und der Verkauf sind steuerrechtlich getrennte Vorgänge. Die Erbschaftsteuer ist nach dem Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls zu entrichten.


Ihr Zuhause ist einzigartig sein Wert auch.
Valuora fungiert als eine technologische Plattform für Immobilienbewertung, die auf künstlicher Intelligenz und von Dritten bereitgestellten Marktdaten basiert. Die erzeugten Informationen bieten eine unverbindliche Schätzung des Immobilienwerts, die auf ersten automatisierten Analysen beruht. In keinem Fall stellen die bereitgestellten Ergebnisse eine offizielle Bewertung dar, noch dürfen sie als finanzielle, rechtliche oder immobilienbezogene Beratung ausgelegt werden, und sie begründen keinerlei vertragliche Beziehung mit dieser Plattform. Die erhaltene Bewertung dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt keine offizielle Wertermittlung, die von einem zertifizierten Gutachter durchgeführt wird. Valuora übernimmt keinerlei Verantwortung in Bezug auf die Genauigkeit, Gültigkeit oder Anwendbarkeit der präsentierten Schätzung. Valuora tritt nicht als Vertragspartei in einer rechtlichen Beziehung zwischen dem Nutzer und Dritten auf und führt keinerlei Tätigkeiten in Form von Vertretung, Vermittlung oder individueller Beratung aus. Jede Entscheidung im Zusammenhang mit der Beauftragung, dem Verkauf oder der Verwaltung der Immobilie liegt ausschließlich beim Nutzer, der sicherstellen muss, die einschlägigen Bedingungen der zuständigen Stellen oder Einrichtungen zu prüfen und zu akzeptieren, bevor er einen Vertrag abschließt. Die Verfügbarkeit, Genauigkeit und Aktualität der angezeigten Daten können variieren, und die Aufnahme von Informationen in die Plattform impliziert keine Verbindung oder Überprüfung seitens Valuora hinsichtlich der von Dritten angebotenen Bedingungen. Valuora übernimmt keinerlei direkte oder indirekte Haftung für Ergebnisse, Entscheidungen oder Konsequenzen, die sich aus der Nutzung der auf dieser Website bereitgestellten Schätzungen ergeben. Für weitere Informationen über die Funktionsweise der Plattform sowie über geltende Rechte und Pflichten empfehlen wir Ihnen, unsere Datenschutzrichtlinie zu konsultieren.
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